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Weblog "Emotionen" und "Wissen".


Hier können Sie Ihre Meinung, Ihr Wissen, Ihre Emotionen darlegen, auch wenn Sie sich vom Thema Fahrrad etwas entfernen. Eine Registrierung im Block ist nicht erforderlich. Näheres über die Beweggründe für die Entstehung und die Handhabung dieses Blogs, lesen Sie hier, im ersten Beitrag.


Kategorie
Rechtliche Situation bei vermutetem Fahrradwiederfund

Beitrag vom 28.11.2019 22:43:47 h, Sophokles

Mein gestohlenes Fahrrad war selten und nach Angabe von Bekannten wurden gab es seit 10 Jahren noch ein solches Rad hier in der Stadt, im Viertel. Obwohl es hier viele Fahrräder gibt, wurde es immer wiedererkannt. Nun sagte mir jemand, selbst Fahrradfahrer, der hier im Viertel seit Jahren draußen verkauft und Leute und Fahrräder kennt, er wäre sich sicher gestern jemand mit meinem gestohlenen Fahrrad gesehen zu haben, allerdings seien die erkennbaren Dinge entfernt, Rennlenker, alle Schriftzüge am Rahmen entfernt und Gepäckträger entfernt. Größe und Art stimmt und er hat nie außer dem anderen, gleichen Fahrad ein solches gesehen, es fiel ihm auch auf, da die Rennaufmachung nicht zu dem schweren Tourenrad paßt.

Nun, welche Rechte hat man mit so einem Verdacht, wenn derjenige wieder gesehen wird. "Hallo bleiben Sie mal hier bis ich die Polizei gerufen habe" . . .

Weiß hier jemand Rat ?

Rahmennummer vom geklauten habe ich natürlich.
Kommentar vom 01.12.2019 14:14:18 h, sophokles

Bin schon etewas weiter.
Man könnte die Person anhalten und den Fall schildern, daß ihr Fahrrad dem gestohlenen ähnlich ist und fragen ob wir nicht zusammen die Rahmen-Nummer anschauen können. Wenn keine Kooperation, Foto von Person und Fahhrad machen und falls dann Einwände, wie das sei verboten, anbieten, daß es gerne gelöscht wird, sobald die Polizei eintrifft.
Kommt die Polizei und die Person ist mit Rad verschwunden, kann man nach Klärung der Lage das Bild ausdrucken und bei der Polizei mit der Nummer der Diebstahlsanzeige abgeben. Das Bild muß man löschen, wenn der Betroffene den Antrag stellt, dazu muß er sich melden, ist so nicht strafbar - nur darf man das Bild nicht weiterverbreiten.

 
 
  





  


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