Was tun, wenn das Fahrrad geklaut wurde?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn das Fahrrad geklaut wurde, sollte der Diebstahl zunächst bei der Polizei gemeldet werden.
  • Besteht eine Fahrrad­versicherung oder eine Hausrat­versicherung, sollte der Diebstahl auch dort gemeldet und die polizeiliche Anzeige mitgeschickt werden.
  • Damit die Versicherung den Schaden zahlt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie etwa Zeit und Ort des Diebstahls.
  • Es gibt Online-Plattformen, auf denen man sein Fahrrad registrieren und später als gestohlen melden kann.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie vorgehen, wenn Ihr Fahrrad geklaut wurde, welche Versicherung Sie dabei unterstützt und ob Sie eine Chance auf Wiederbeschaffung haben.

Inhalt dieser Seite
  1. Fahrrad geklaut: Was tun?
  2. Welche Versicherung zahlt?
  3. Gibt es eine Chance auf Wiederbeschaffung?
  4. Fazit

Was tun, wenn das Fahrrad geklaut wurde?

Icon Fahrrad

Kurzer Überblick: So gehen Sie vor

  1. Diebstahl der Polizei melden
  2. Diebstahl der Versicherung melden
  3. Beim örtlichen Fundbüro nachfragen

Diebstahl der Polizei melden

Wenn das eigene Fahrrad geklaut wurde, sollte man den Diebstahl umgehend bei der Polizei melden. In einigen Gemeinden geht dieses mittlerweile sogar über ein Online-Formular im Internet. Die Meldung sollte binnen 48 Stunden erfolgen. Auch wenn die Chancen auf Wiederbeschaffung nicht gerade hoch stehen, ist die polizeiliche Meldung dennoch wichtig, u. a. auch für die Versicherung.


Diebstahl der Versicherung melden

Welche Unterlagen und welche Angaben die Versicherung bei einem Schadensfall verlangt, unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen. Häufig handelt es sich um folgende Unterlagen, die Sie einreichen müssen:

Unterlagen

  • Kaufbeleg des Fahrrades, idealerweise mit Nennung der Serien- bzw. der Rahmennummer
  • Polizeiliches Aktenzeichen bzw. polizeiliche Anzeigenmeldung
  • Bescheinigung des örtlichen Fundbüros, dass das Fahrrad dort nicht abgegeben worden ist

Angaben

Folgende Angaben müssen bei der Meldung des Versicherungsschadens zusätzlich gemacht werden:

  • Wo wurde das Fahrrad gestohlen?
  • Wann wurde das Fahrrad gestohlen?
  • Wie war das Fahrrad angeschlossen?
  • Konnten bei Entwendung aus einem geschlossenen Raum Einbruchspuren sichergestellt werden?

Falls es Zweifel an der Eigentümerschaft geben sollte, hilft es mitunter, Fotos vom Fahrrad einzureichen. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach.

Es gibt noch weitere Dinge bei der Schadensmeldung zu beachten:

So melden Sie einen Versicherungsschaden

Fahrrad geklaut: Welche Versicherung hilft?

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Fahrrad zu versichern:

Icon Haus mit Schutzschild

Erweiterung der Hausrat­versicherung

Wer bereits eine Hausrat­versicherung abgeschlossen hat, kann den Versicherungsschutz oftmals auch später um eine Absicherung des Fahrrades erweitern. Bei einigen Hausrat­versicherungen gehört die Versicherung der Fahrräder im Haushalt bereits am Anfang dazu. Achten Sie am besten bereits beim Vergleich von Hausrat­versicherungen, dass Fahrräder mitversichert sind.


Icon Fahrrad

Extra Fahrrad­versicherung

Eine ausgewiesene Fahrrad­versicherung, die unabhängig von der Hausrat­versicherung abgeschlossen werden kann, lohnt sich häufig nur bei besonders teuren Fahrrädern. Achten Sie hier darauf, dass der Punkt „Diebstahl“ mitversichert ist.

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Experten-Tipp:

„Versicherer sind bei Fahrraddiebstählen mitunter skeptisch, gerade im Hinblick auf die korrekte Absicherung des abgestellten Fahrrades durch den Besitzer. Nicht selten vermuten Versicherer grobe Fahrlässigkeit. Wenn das geknackte Fahrradschloss nicht ebenfalls entwendet wurde, bieten Sie der Versicherung an, das Schloss mit einzureichen. Dies verleiht Ihrem Anspruch auf Schadensregulierung mehr Nachdruck.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Schadensbeispiele: Welche Versicherung für welchen Fall?

Fahrrad am Bahnhof geklaut

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Eine Hausrat­versicherung zahlt, wenn das Fahrrad aus der Wohnung oder den Kellerräumen gestohlen worden ist. Wurde das abgestellte Fahrrad jedoch am Bahnhof geklaut, lehnt die Versicherung die Schadensregulierung ab. Hier hilft nur eine extra Fahrrad­versicherung.

Achten Sie vor dem Abschluss einer Fahrrad­versicherung auf das Kleingedruckte! Denn es kann sein, dass die Versicherung nur zahlt, wenn das Fahrrad zum Beispiel innerhalb eines bestimmten Zeitfenster entwendet wurde (zum Beispiel zwischen 6 Uhr und 23 Uhr). Zudem kann es sein, dass die Versicherung auf die Absicherung des abgestellten Fahrrades durch ein besonders stabiles Fahrradschloss Wert legt.

Fahrrad aus Fahrradkeller geklaut

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Handelt es sich bei dem Fahrradkeller um einen abgeschlossenen Raum, ist der Diebstahl von Fahrrädern in der Hausrat­versicherung mit abgesichert. Allerdings sollte das Fahrrad, wenn der Keller von mehreren Personen genutzt wird, auch im Fahrradkeller fest an etwas angeschlossen werden. Denn wenn in den Keller selbst nicht eingebrochen wurde, weil dieser beispielsweise offen stand, kann es Probleme mit der Versicherung geben, wenn das Fahrrad unangeschlossen im Keller stand.

Fahrrad aus Fahrradkeller geklaut

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Handelt es sich bei dem Fahrradkeller um einen abgeschlossenen Raum, ist der Diebstahl von Fahrrädern in der Hausrat­versicherung mit abgesichert. Allerdings sollte das Fahrrad, wenn der Keller von mehreren Personen genutzt wird, auch im Fahrradkeller fest an etwas angeschlossen werden. Denn wenn in den Keller selbst nicht eingebrochen wurde, weil dieser beispielsweise offen stand, kann es Probleme mit der Versicherung geben, wenn das Fahrrad unangeschlossen im Keller stand.

Altes/gebrauchtes Fahrrad wurde geklaut

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In der Hausrat­versicherung spielt es keine Rolle, ob das entwendete Rad alt war oder gebraucht gekauft wurde. Besteht Leistungspflicht, weil es sich um einen Einbuch-Diebstahl handelt bzw. weil Fahrräder extra mit versichert sind, dann ersetzt die Hausrat den Schaden zum Neuwert. Das heißt auch ein altes Fahrrad, das geklaut wurde, muss zum Neuwert ersetzt werden. Gleiches gilt, wenn es sich um ein gebrauchtes Rad handelt. Allerdings ist es hilfreich, eine Rechnung zu haben oder zumindest ein Foto und Angaben zum Fabrikat machen zu können.

Fahrrad eines Freundes geklaut

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Viele Versicherungen übernehmen die Haftung auch, wenn das Fahrrad verliehen wurde – natürlich nur, wenn auch der Eigentümer die Versicherung abgeschlossen hat. Achten Sie allerdings auch hier auf das Kleingedruckte zum Thema „Leistungsausschlüsse“. Die bereits bekannten Bedingungen wie zum Beispiel „sichere Befestigung“, „Meldung bei der Polizei innerhalb von 48 Stunden“ etc. müssen natürlich in jedem Fall erfüllt sein.

Fahrrad geklaut: Chance auf Wiederbeschaffung?

Jedes Jahr werden rund 1,5 Millionen Fahrräder in Deutschland geklaut, schätzt die Polizei. Davon wird allerdings nur rund ein Drittel bis zu ein Viertel zur Anzeige gebracht. Wenig Mut macht den Geschädigten zudem die Aufklärungsquote: Je nach Stadt liegt die Chance, das geklaute Fahrrad wiederzubekommen, bei gerade einmal 5 bis 10 Prozent.

Wiederbeschaffung über das Internet

Im Internet gibt es eine Reihe Seiten auf denen Fahrradbesitzer ihre Räder registrieren oder auch Seriennummern überprüfen können. Ein von ihnen ist die Seite radklau.org. Außerdem gibt es auf diesen Seiten auch die Möglichkeit, ein Fahrrad als gestohlen zu melden. Dazu können Rahmennummer, Fotos, Ausstattungsdetails und besondere Merkmale angegeben werden.

Erkennt jemand das gestohlen gemeldete Fahrrad wieder, kann er den Besitzer kontaktieren. So gibt es wenigstens eine kleine Chance auf Wiederbeschaffung – wenn auch nur, wenn man das Rad vorher registriert hat.

Geklaute Fahrräder im Internet

Der Fahrradkauf über Privatanbieter im Internet sollte stets mit besonderer Aufmerksamkeit vorgenommen werden. Immer wieder tauchen auf Ebay Kleinanzeigen Angebote auf bei denen sich später herausstellt, dass dort gestohlene Fahrräder angeboten werden. Diesem Feld hat sich auch die Firma „Fahrradjäger“ angenommen. Die Mitarbeiter suchen unter anderem regelmäßig bei Ebay nach gestohlen gemeldeten Fahrrädern.

Wie kann ich überprüfen, ob ein Fahrrad geklaut ist?

Zunächst einmal sollten Fahrradkäufer stutzig werden, wenn die Räder ungewöhnlich billig verkauft werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sich eine Rechnung bzw. den Kaufvertrag zeigen.

Wer ein gebrauchtes Rad kauft und nicht überprüft hat, ob das Fahrrad geklaut wurde, kann unter Umständen der Hehlerei bezichtigt werden. Meist gehen Richter jedoch von Gutgläubigkeit aus. Doch auch dann hat der Käufer den Schaden, da das Fahrrad an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden muss. Das Geld ist dann jedoch weg.

Fazit

Als Fahrradbesitzer sollte man sein Rad auch versichern – entweder als Zusatz über die Hausrat­versicherung oder mit einer separaten Fahrrad­versicherung. Wird das Fahrrad geklaut, wendet man sich direkt an die Polizei und danach an seinen Versicherer. Dieser erstattet je nach den Versicherungs­bedingungen den Wert des Fahrrads.


Die häufigsten Fragen zum Thema Fahrrad geklaut

Wann zahlt die Versicherung bei Fahrraddiebstahl?

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Dies kommt erst einmal auf die Versicherung an: Die Hausrat­versicherung zahlt nur, wenn das Fahrrad aus der Wohnung, aus dem verschlossenen Keller oder der verschlossenen Garage gestohlen wird. Eine Fahrrad­versicherung zahlt auch im öffentlichen Raum, allerdings kann es hier weitere Bedingungen geben, wie etwa, dass das Fahrrad per Fahrradschloss angeschlossen gewesen sein muss.

Ist mein Fahrrad bei Diebstahl versichert?

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Haben Sie eine Hausrat­versicherung, dann überprüfen Sie In Ihrem Versicherungsvertrag, ob Fahrräder mitversichert ist. Haben Sie eine separate Fahrrad­versicherung abgeschlossen, dann prüfen Sie, ob „Diebstahl“ mitversichert ist.

Ist Fahrraddiebstahl in der Hausrat­versicherung versichert?

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In der Regel können Fahrräder im Nachhinein in der Hausrat­versicherung mitversichert werden. Bei modernen Policen sind Fahrräder sogar von Beginn an automatisch mitversichert. Achten Sie hier auf die Versicherungssumme: Je nach Wert des Fahrrads lohnt sich eine Erweiterung oder gleich eine extra Fahrrad­versicherung.

Wie sinnvoll ist eine Fahrrad­versicherung?

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Eine Fahrrad­versicherung ist besonders bei teuren Fahrrädern sinnvoll. Denn eine solche Fahrrad­versicherung übernimmt die Kosten nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Reparaturen. Solche Reparaturen können bei wertvollen Fahrrädern schnell teuer werden.

Was muss ich tun wenn mein Fahrrad geklaut wurde?

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Wenn das Fahrrad geklaut wird, dann sollte man umgehend zur Polizei und Anzeige erstatten. Im nächsten Schritt kontaktiert man seine Versicherung und meldet den Schaden. Auch bei örtlichen Fundbüros sollte man regelmäßig vorbeischauen.

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Katharina Burnus
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